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Herzlichen Willkommen beim Betreuungsverein der AWO Rhein-Hunsrück e.V.

Das Grundsatzprogramm mit dem Leitbild und den Leitsätzen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist Grundlage unseres Handelns:

Awo Grundsatzprogramm

Das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen. Unter Betreuung wird die rechtliche Vertretung verstanden. nicht eine Sozial- oder Gesundheitsbetreuung. Die rechtliche Betreuung ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige getreten.


Mit der Reform des Betreuungsrechts zum 1.1.2023 ist sie in den §§1814ff des BGB geregelt.

Im Mittelpunkt des neuen Betreuungsrechts stehen die Wünsche der Betroffenen. Es stärkt die Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen und trägt damit den Vorgaben von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung.

Im Jahre 1993 reifte im AWO-Kreisvorstand die Idee nach der geänderten Gesetzeslage im Vormundschaftsrecht auch im Rhein-Hunsrück-Kreis einen AWO-Betreuungsverein zu gründen.

So wurde im September 1994 der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Hunsrück e.V. gegründet.

2007 konnte durch einen Neubau ein barrierefreier Zugang geschaffen werden. Mit dem Neubau konnte auch der Traum eines großen Veranstaltungsraums ermöglicht werden.

Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in folgenden Bereichen:

  • Begleitung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuer*innen
  • Übernahme von Verhinderungsbetreuungen von ehrenamtlichen Betreuer*innen
  • Beratung zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen
  • Beratung und Begleitung von Bevollmächtigten
  • Führen von hauptamtlichen Betreuungen

Beratungen der ehrenamtlichen Betreuer*innen und Interessierten stehen durch die Mitarbeiterinnen des Betreuungsvereins kostenfrei zur Verfügung.

In unserem Betreuungsverein finden regelmäßig Sprechstunden zum Thema Vorsorgende Verfügungen, Betreuungsrecht und Rentenfragen statt. Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch oder per Email bei uns.

Zudem bieten wir jährliche Fortbildungsveranstaltungen zur Einführung in das Betreuungsrecht und Erstellen einer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht an.

 

Kontakt

Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Hunsrück e.V.
August Horch Str. 6
55469 Simmern

Tel.: 06761-970210
Fax: 06761-970211

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
8.00 Uhr - 16.30 Uhr

Freitag
8.00 Uhr - 13.00 Uhr

Spenden

Der Verein ist durch das Finanzamt Simmern-Zell als gemeinnützig anerkannt.

Spendenkonto:
Kreissparkasse Rhein-Hunsrück
BLZ: 560 517 90
Konto-Nr.: 13 022 405
IBAN: DE88 5605 1790 0013 0224 05
BIC: MALADE51SIM